Förderung nach GEG 2024

Wer wird gefördert? Wie wird’s gefördert? Was wird gefördert?

Das GEG 2024 zeichnet sich durch seine Technologieoffenheit aus. Egal ob Wärmenetzanschluss, Biomasse- oder Solarthermie Heizung – die Optionen sind vielfältig und zukunftsorientiert. Darüber hinaus setzen wir uns mit der Wichtigkeit und den Anforderungen für die Prüfung sowie Optimierung bestehender Heizanlagen auseinander, um Effizienz und Nachhaltigkeit zu maximieren.

Weitere Seiten mit Informationen zum GEG

Gebäudeenergiegesetz 2024

Auf unserer Einstiegsseite finden sie erste Informationen zur Bedeutung und Fristen im Rahmen des GEG 2024.

Maßnahmen

Eine Übersicht der geförderten Maßnahmen. Welche Erneuerungen und Optimierungen fördert das GEG 2024 im Detail?

Produkte und Lösungspakete

Für die Umsetzung des GEG bieten wir eine große Auswahl passender Produktlösungen für Wohngebäude, Wohnbau und Nichtwohngebäude an.

GEG 2024: Die TOP 3 FAQ

Icon: Klemmbrett

Was wird gefördert?

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsanlagen  
  • mit erneuerbaren Energien, Heizungsoptimierung, Fachplanung und Baubegleitung
Icon:Personen

Wer wird gefördert?

  • Haus­eigen­tümerinnen und -eigentümer, Mietende, Pachtende, Contractoren
Icon: Offene Hand mit Geldstück

Wie wird’s gefördert?

  • Investitionszuschuss

Die Regelungen des GEG 2024 sind technologieoffen

Wer auf eine Heizung mit 65 % Erneuerbaren Energien umsteigt, hat mehrere technologische Möglichkeiten. Der Anschluss an ein Wärmenetz, sowie Biomasseheizung (Holz, Hackschnitzel und Pellets), Stromdirektheizung (nur in gut gedämmten Gebäuden). Die Heizung auf der Basis von Solarthermie (falls Wärmebedarf damit komplett gedeckt) betreiben. 

Die Gasheizung kann weiterhin im Einsatz bleiben, wenn nachweislich ≥ 65 %nachhaltiges Biomethan oder biogenes Flüssiggas verwendet wird. Wärmepumpen oder Solarthermie Hybridheizung (Wärmepumpe oder solarthermische Anlage kombiniert mit einem Öl- oder Gas- (Spitzenlast-) Heizkessel, oder mit einer Biomasseheizung sind Teil des GEGs.

Prüfung und Optimierung älteren Heizungsanlagen und Wärmepumpen

Im Zuge des fortschreitenden Engagements für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit stehen die Prüfung und Optimierung von Heizsystemen im Fokus. Dies betrifft insbesondere ältere Warmwasser-Heizungsanlagen und Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern, die den neuesten Anforderungen gerecht werden müssen. 

1.

Ältere Heizungsanlagen

Betroffen sind Warmwasser-Heizungsanlage die in einem Gebäude mit mindestens 6 vermieteten Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten (nach dem 30.09.2009) eingebaut, aufgestellt und betrieben werden. 

 

Die Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung müssen innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach Einbau oder Aufstellung erfolgen. Wärmepumpen sind davon ausgenommen.

2.

Wärmepumpen

Bei Einbau in Gebäuden mit mindestens 6 vermieteten Wohnungen oder sonstigen Nutzungseinheiten seit dem 01.01.2024 ist eine Betriebsprüfung nach einer vollständigen Heizperiode gefordert. 

3.

Notwendige Überprüfungen und Vorgaben

Die Betriebsprüfung muss spätestens jedoch 2 Jahre nach Inbetriebnahme der Wärmepupe erfolgen. Dies gilt nicht für Warmwasser-Wärmepumpen oder Luft-Luft-Wärmepumpen. Die Betriebsprüfung muss alle 5 Jahre wiederholt werden, wenn keine Fernkontrolle erfolgt. Ein Hydraulischer Abgleich ist durchzuführen. 

 

Außerdem ist eine Überprüfung der Regelparameter inkl. Einstellung der Heizkurve, sowie Vor- und Rücklauftemperaturen und Ggf. Bivalenzpunkt erforderlich. Des Weiteren müssen die Abschalt-/Absenkzeiten, Heizgrenztemperatur Einstellungsparameter der Warmwasserbereitung, Pumpeneinstellung und Funktionstüchtigkeit Ausdehnungsgefäß geprüft werden. Das Prüfergebnis ist auf Verlangen dem Mieter unverzüglich vorzulegen. Die messtechnische Auswertung der Jahresarbeitszahl bei größeren Abweichungen ist ebenfalls bei Verlangen dem Mieter unverzüglich vorzulegen.

Geeignete Lösungen für einen erfolgreichen hydraulischen Abgleich

Warmwasser-Heizungssysteme in Gebäuden mit mindestens 6 vermieteten Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten sind nach dem Einbau oder der Aufstellung zum Zweck der Inbetriebnahme hydraulisch abzugleichen.  

Diese Maßnahme beruht auf der Ausweitung der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristige wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) und ist auf alle Heizungssysteme in großen Gebäuden anzuwenden.

1.

Wie erfolgt ein hydraulischer Abgleich?

Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs beinhaltet unter Berücksichtigung aller wesentlichen Komponenten des Heizungssystems mindestens folgende Planungs- und Umsetzungsleistungen: 
 

  • eine raumweise Heizlastberechnung,
  • eine Prüfung und nötigenfalls eine Optimierung der Heizflächen im Hinblick auf eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur

 

Hintergrund: Der hydraulische Abgleich ist nach Maßgabe des Verfahrens B nach der ZVSHK-Fachregel „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“, VdZ – Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e. V., 1. aktualisierte Neuauflage April 2022, Nummer 4.2. oder nach einem gleichwertigen Verfahren durchzuführen.

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Gebäudeenergiegesetz 2024

Auf unserer Einstiegsseite finden sie erste Informationen zur Bedeutung und Fristen im Rahmen des GEG 2024.

Maßnahmen

Eine Übersicht der geförderten Maßnahmen. Welche Erneuerungen und Optimierungen fördert das GEG 2024 im Detail?

Produkte und Lösungspakete

Für die Umsetzung des GEG bieten wir eine große Auswahl passender Produktlösungen für Wohngebäude, Wohnbau und Nichtwohngebäude an.