Hydraulischer Abgleich
Nach dem GEG 2024 sind Warmwasser-Heizungssysteme in Gebäuden mit mindestens 6 vermieteten Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten nach dem Einbau oder der Aufstellung zum Zweck der Inbetriebnahme hydraulisch abzugleichen*.
Praktisch bedeutet das:
1 Bestandsaufnahme
2 Ermittlung der Heizlast
3 Auslegung der Ventile und ggfls. der Differenzdruckregler
4 Installation von dynamischen Ventilen
5 Inbetriebnahme