Heizungssysteme optimieren

Pragmatische Lösungen, mit denen sich die Anforderungen aus dem GEG 2024 schnell umsetzen lassen, stehen im Mittelpunkt des Messeauftritts auf der ifh/INTHERM in Nürnberg.

Besonders im Bestand ist das Potenzial für Optimierungen und damit Energie- und Kosteneinsparungen bei HLK-Anlagen hoch. Oftmals ist die Anlagengestaltung unübersichtlich oder komplex, fachkundige Planung und pragmatische Lösungsansätze sind gefragt.

Besuchen Sie uns und lassen Sie sich von unseren Experten beraten!

ifh/INTHERM, 23. - 26.04.2024, Messe Nürnberg, Stand 6.121 in Halle 6
 

 

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Hydraulischer Abgleich in Gebäuden

Hydraulischer Abgleich

Nach dem GEG 2024 sind Warmwasser-Heizungssysteme in Gebäuden mit mindestens 6 vermieteten Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten nach dem Einbau oder der Aufstellung zum Zweck der Inbetriebnahme hydraulisch abzugleichen*.

Praktisch bedeutet das:

1 Bestandsaufnahme

2 Ermittlung der Heizlast

3 Auslegung der Ventile und ggfls. der Differenzdruckregler

4 Installation von dynamischen Ventilen

5 Inbetriebnahme

*Der hydraulische Abgleich ist nach Maßgabe des Verfahrens B nach der ZVSHK-Fachregel „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“, VdZ oder nach einem gleichwertigen Verfahren durchzuführen.

Einzelraumtemperaturregelung

Warmwasserheizungsanlagen sind grundsätzlich mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur raumweisen Regelung der Raumtemperatur auszustatten. 
Soweit die geforderte Ausstattung bei einem bestehenden Gebäude nicht vorhanden ist, muss der
Eigentümer diese nachrüsten.

Bei Fußbodenheizungen, die nach dem 1.2.2002 eingebaut worden sind, besteht Nachrüstpflicht.

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Einzelraumtemperaturregelung von IMI Heimeier
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IMI Produkte in Gebäudeautomation einbinden

Gebäudeautomation

Ein Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung > 290 kW muss bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 mit einem System für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung ausgerüstet werden.