Das GEG (Gebäude­energiegesetz) 2024

Jetzt auf klimafreundliche Wärme umsteigen und Förderung erhalten!

Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (GEG 2024 - Gebäude-Energie-Gesetz) leitet Deutschland den Umstieg auf klimafreundliche Heizung ein. Im GEG 2024 ist festgelegt, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen.

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Förderung

Wer wird gefördert? Wie wird’s gefördert? Was wird gefördert? Hier finden Sie Antworten auf viele Fragen.

Maßnahmen

Eine Übersicht der geförderten Maßnahmen. Welche Erneuerungen und Optimierungen fördert das GEG 2024 im Detail?

Produkte und Lösungspakete

Für die Umsetzung des GEG bieten wir eine große Auswahl passender Produktlösungen für Wohngebäude, Wohnbau und Nichtwohngebäude an. 

1.

Was bedeutet das GEG 2024?

Das GEG 2024 enthält Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und zum sommerlichen Wärmeschutz von Gebäuden. Ziel ist es, den Klimaschutz zu stärken und Verbraucher*innen vor Preissprüngen bei Öl und Gas zu schützen. Mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland wird zum Heizen unserer Gebäude und zur Versorgung mit Warmwasser verbraucht. Knapp jeder Zweite heizt mit Erdgas, ein Viertel der Haushalte mit Heizöl. Ein schnelles Umsteuern auf Erneuerbare Energien ist deshalb unverzichtbar.

2.

Fördermöglichkeiten beim GEG ausschöpfen

Unsere Hilfestellung zur GEG-2024-Förderung. Wir erklären die Unterschiede der Förderung zwischen Neubau und Bestandsgebäuden. Ausgewählte Referenzen zeigen erfolgreiche Wege der Umsetzung auf.
Seit dem 01. Januar 2024 ist der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Somit sind in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbare Energien sanierungspflichtig einzubauen. Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist. Eine pragmatische Übergangslösung bei Heizungshavarie ist gegeben. Das bedeutet, dass bestehende Heizungen weiter betrieben werden können. Sollte die Heizung irreparabel defekt sein, sogenannte Heizungshavarie, sind eine Übergangslösung sowie Übergangsfristen vorgesehen. Es gelten für alle anderen Gebäude großzügige Übergangsfristen.

GEG 2024 Übergangsfristen

Icon: mit zwei Häusern und Baukran

Großstädte > 100.000 Einwohner: Einbau von Heizungen mit 65 % Erneuerbarer Energie ab 01.07.2026

Icon: Bäume mit einem Haus und Baukran

Kleinere Städte (< 100.000 Einwohner): Einbau von Heizungen mit 65 % Erneuerbarer Energie ab 01.07.2028

Icon: Heizkessel mit Check-Haken

Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden!

Icon: Kaputter Heizkessel mit x Symbol

Kaputte Heizungen können selbstverständlich repariert werden.

1.

Was und wieviel wird beim GEG 2024 gefördert?

Der Einbau neuer Heizungen wird durch die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) gefördert, wenn mindestens 65 % erneuerbare Energie eingesetzt werden. Der maximale Fördersatz beträgt 70 % und die maximal förderfähigen Investitionskosten betragen 30.00,- € für ein Einfamilienhaus. Eine neue umweltfreundliche Heizung im Einfamilienhaus wird also mit max. 21.000,- € bezuschusst.

Der Unterschiede zwischen Neubau und Bestand besteht darin: ein Neubau Bauantrag ab dem 1. Januar 2024 im Neubaugebiet für eine Heizung mit mindestens 65 % Erneuerbaren Energien gefördert wird. Außerhalb eines Neubaugebietes wird die Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien frühestens ab 2026 gefördert.

Bei Bestand ist Beantragung eines Bauantrages ab dem 1. Januar 2024 kein Heizungstausch vorgeschrieben, solang die Heizung noch funktioniert oder sich reparieren lässt. Ist die Heizung kaputt und keine Reparatur  mehr möglich, gelten hier die pragmatischen Übergangslösungen.

2.

Klimafreundlich heizen seit 01.01.2024

Seit Anfang des Jahres gibt es eine breite Palette an Fördermöglichkeiten. Sie machen es einfacher und erschwinglicher, Ihre Heizung zu modernisieren und gleichzeitig das Klima zu schützen. Von einer Grundförderung über einen Geschwindigkeitsbonus für schnelles Handeln bis hin zu einem einkommensabhängigen Bonus – es gibt vielfältige Anreize, die Ihre Investition in eine grünere Zukunft unterstützen. Mit diesen Förderungen können Eigentümer, Mieter und die Umwelt gleichermaßen profitieren.

Aufschlüsselung der GEG-Fördermöglichkeiten

Icon:Heizlüfter

30 % Grundförderung

Für den Umstieg auf Erneuerbares Heizen. Das hilft dem Klima und die Betriebskosten bleiben stabiler im Vergleich zu fossil betriebenen Heizungen.

Icon: Kalenderblatt 2024

20 % Geschwindigkeitsbonus

Für den frühzeitigen Umstieg auf Erneuerbare Energien bis Ende 2024. Gilt zum Beispiel für den Austausch von Öl-, Kohle- oder Nachtspeicher-Heizungen sowie von Gasheizungen (mindestens 20 Jahre alt).

Icon: Person mit Schlüssel

30 % Einkommensabhängiger Bonus

Für selbst nutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen unter 40.000 Euro pro Jahr.

Icon: Sparschwein

Bis zu 70 % Gesamtförderung

  • Die Förderungen können auf bis zu 70 % Gesamtförderung addiert werden und ermöglichen so eine attraktive und nachhaltige Investition. 
  • Schutz für Mieterinnen und Mieter 
  • Mit einer Deckelung der Kosten für den Heizungstausch auf 50 Cent pro Quadratmeter und Monat, damit alle von den klimafreundlichen Heizungen profitieren.

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Maßnahmen

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